Bericht aus der Arbeit der Pfarrervertretung 2009
Einführung in die Arbeit der Pfarrervertretung
Zunächst ein paar einführende Bemerkungen zur Arbeit der Pfarrervertretung:
Die Pfarrervertretung ist die im Kirchenrecht gesetzlich verankerte Interessensvertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer, Unständigen und Ruheständler. Sie besteht aus neun Mitgliedern. Davon sind wir beide die Vertreter bzw. Vertreterin der Unständigen. Deswegen kümmern wir uns auch vorrangig um die Fragen und Probleme, die rund ums Vikariat und um die Z.A.-Zeit entstehen.
Die PfV besteht insgesamt aus neuen VertreterInnen, sechs von ihnen werden von Kontaktpersonen aus den Kirchenbezirken auf sechs Jahre gewählt. Die Pfarrervertretung trifft sich durchschnittlich alle drei Wochen zu einer Sitzung.
Der Unterschied zwischen Pfarrervertretung und Pfarrverein liegt darin, dass der Pfarrverein ein Berufsverband ist, dem man beitreten muss und der sich um berufspolitische Themen kümmert (Lobbyarbeit). Dagegen ist die Pfarrervertretung die gesetzlich verankerte Interessenvertretung der Pfarrerschaft, deren Aufgabe eher der eines Betriebs- bzw. Personalrates gleicht. Pfarrverein und Pfarrervertretung arbeiten eng miteinander zusammen, indem sie gegenseitig Vertreter in die Führungsgremien entsenden.
Die PfV hat zwei große Arbeitsfelder:
1. Mitwirkung bei dienstrechtlichen Regelungen (vgl. §16 Pfarrervertretungsgesetz)
2. Beratung von Pfarrerinnen und Pfarrern (§15 Abs.2)
1. Mitwirkung
Die Pfarrervertretung muss in bestimmten Fällen (Gesetzesvorhaben, Regelungen, die das Dienstverhältnis usw. betreffen) gehört werden und hat das Recht, eine Stellungnahme dazu zu verfassen.
Neben diesem schriftlichen Rückmeldeverfahren führt die Pfarrervertretung auch Gespräche mit den verantwortlichen VertreterInnen des OKR.
Darüber hinaus hat die Pfarrervertretung auch die Möglichkeit Initiativanträge zu stellen, wenn aus Sicht der Pfarrervertretung in dienstrechtlichen Angelegenheiten Änderungsbedarf herrscht.
2. Beratung
Die Pfarrervertretung kann Kolleginnen und Kollegen bei verschiedensten dienstrechtlichen Fragen oder Konflikten beraten, begleiten und vertreten. Die Pfarrervertretung begleitet ggf. zu einem Gespräch beim OKR und kann auf Antrag auch den Schriftverkehr mit dem Oberkirchenrat oder anderen Dienststellen der Landeskirche sichten, Gesprächsnotizen anfertigen oder beim Verfassen von Stellungnahmen zu Beurteilungen oder Ähnlichem beraten.
Einheitliches Dienstrecht in der EKD
Das Pfarrerdienstrecht soll EKD-weit vereinheitlicht werden. Seit Anfang des Jahres gibt es den Entwurf eines solchen Pfarrerdienstrechtes, das EKD-weit Geltung haben soll.
Das württembergische Pfarrerdienstrecht ist deutlich besser als der neue Entwurf der EKD. Es ist nun abzuwarten, wie der überarbeitete Entwurf aussieht, erst dann macht es Sinn, sich inhaltlich damit auseinander zu setzen.
„Vikariat konzentriert“
Die Pfarrervertretung hat sich mit dem Vorschlag des Kernteams über die Neugestaltung des Vikariats befasst und ihre Bedenken dem Kernteam vorgetragen.
Die Pfarrervertretung hat aufgrund des Gespräches den Eindruck, dass das Kernteam bei seiner Neukonzeption auf die Qualität der Ausbildung geachtet hat. Trotzdem stellt sich für die Pfarrervertretung die Frage, ob es im Blick auf den Pfarrberuf insgesamt sinnvoll ist, bei der Ausbildung zu sparen. Vielmehr darf aus Sicht der Pfarrervertretung gerade die Ausbildung im Vikariat keinen Sparmaßnahmen unterliegen, die eine Verschlechterung der Ausbildung bedeuten würden. Kritisch hinterfragt die Pfarrervertretung darüber hinaus auch eine mögliche Horizonteinschränkung durch den Wegfall des Kurses für Gesellschaftsdiakonie und die Teambegleitung, die so wie bisher nicht mehr von den Kontaktstudienleitern wahrgenommen werden könnte.
Besoldung und Durchstufung der Pfarrgehälter
Die Pfarrerinnen und Pfarrer haben auf verschiedenste Weise finanziell die schlechten Zeiten der Kirchensteuerentwicklung mitgetragen. Die finanziellen Engpässe führen zu Demotivation und die Zahl der Theologiestudierenden spricht eine eigene Sprache.
Die Aufhebung der Absenkung der Bezüge für Kolleginnen und Kollegen im Unständigen Dienst war ein erster Schritt in die richtige Richtung
Aus der Sicht der Pfarrervertretung ist es nun Zeit die nächsten Schritte zur Wiedereinführung der früheren Durchstufung und an die Angleichung der Pfarrgehälter an die der Landesbeamten zu gehen. Das hat die PfV in einem Brief an die Synodalen zur Sommersynode 2009 gefordert.
Die Landessynode hat sich auf ihrer Synode Anfang Juli für eine Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes im Sinne der Pfarrervertretung ausgesprochen.
Diese angestrebte Änderung betrifft alle Pfarrerinnen und Pfarrer zwischen 42 und 49 Jahren, die erst nach Erreichen der 11. Dienstalterstufe, also mit etwa 49 Jahren die tatsächlich ihrer Pfarrstelle entsprechende Besoldung erhalten. Die Synode wandte sich damit gegen einen Vorschlag des Oberkirchenrates, der eine Veränderung der Pfarrbesoldung erst ab 2014 angestrebt hatte. Der Rechtsausschuss der Synode wird sich mit der angestrebten Änderung jetzt befassen und hoffentlich im Sinne von Synode und Pfarrervertretung entscheiden.
Staatliche Pfarrhäuser
Die ca. 380 staatlichen Pfarrhäuser sind oft sehr alt, etliche stehen dazu auch noch unter Denkmalschutz. Bei solchen Häusern sind energetische Verbesserungen besonders dringlich, aber aufwändig und teuer; sie gehören aber nicht zu den verpflichtenden Staatsleistungen.
Da die Dienstwohnung Bestandteil der Besoldung ist, verstoßen weit überdurchschnittliche Energiekosten gegen den Grundsatz der Besoldungsgerechtigkeit.
Die PfV hat seit Jahren den OKR auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und zu Verhandlungen mit den staatlichen Behörden aufgefordert.
Laut Finanzministerium gibt das Land jährlich ca. 4 Millionen € für den Erhalt der Pfarrhäuser aus. Dies ist nicht wenig, reicht aber für die dringend notwendigen energetischen Sanierungen bei weitem nicht aus.
Zwar finden gegenwärtig Verhandlungen mit den evangelischen und katholischen Kirchen von Baden und Württemberg statt, die PfV knüpft daran aber keine großen Erwartungen.
Deshalb hat die PfV beim Finanzministerium angeregt, die Haushaltsmittel für die Pfarrhäuser vorrangig für energetische Sanierungen einzusetzen und nicht zuerst für ein stattliches äußeres Erscheinungsbild. Eine Antwort steht noch aus.
Da unsere Landeskirche an den staatlichen Pfarrhäusern festhalten will, muss ernsthaft geprüft werden, ob sie nicht selber bereit sein muss zur Mitfinanzierung, um die energetischen Sanierungen voran zu bringen.
Die PfV erachtet es als notwendig, für sämtliche staatliche Pfarrhäuser bedarfsabhängige Energieausweise erstellen zu lassen, um damit verlässliche Daten zu erhalten. Erst auf dieser Basis sind weiterführende Überlegungen sinnvoll.
Pflegezeiten
Das Pflegezeitgesetz, das Pflegezeiten naher Angehöriger regelt, gilt für Pfarrerinnen und Pfarrer nicht. Nach Auskunft des Oberkirchenrats können aber Pfarrerinnen und Pfarrer nach § 39 Abs. 2 Pfarrergesetz Sonderurlaub entsprechend dem Pflegezeitgesetz erhalten. Im Pflegezeitgesetz heißt es: „Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.“ Ein entsprechender Antrag ist über den Dienstweg an den Oberkirchenrat zu richten.
Burnout im Pfarrberuf
Beobachtungen der Schwerbehinderten- und der Pfarrervertretung
Die Zahl der Pfarrer/-innen mit Burnoutproblematik ist – vor allem in den Lebensjahren Ende 40, Anfang 50 – steigend.
Hinsichtlich der Faktoren, die zu einem Burnout führen, sind strukturelle und persönliche "Krankmacher" zu unterscheiden (Vgl. hierzu auch den Artikel von A. von Heyl "Gesund bleiben im Pfarrberuf: Überlegungen zu einer professionellen Hygiene im geistlichen Amt" (AuB 8 vom 15. April 2009, S. 18-21))
Die Schwerbehinderten- und Pfarrervertretung sieht ihre Aufgabe darin, die strukturellen Krankmacher im Pfarrberuf ins Visier zu nehmen z.B. „unbarmherzige" Dienstaufträge, die Flut neuer Projekte, die Zunahme unterfordernder Aufgaben oder das Erleben der Kirche als kleinlich (Fortbildungskosten).
Die Freiheit der Selbstgestaltung der Arbeit im Pfarrdienst ist zwar hoch zu werten, doch es müssen auch neue Strukturen geschaffen werden, die Selbststeuerung überhaupt erst möglich machen. Denn es kann nicht mehr von Selbststeuerung gesprochen werden, wenn die Arbeit keine Selbststeuerungsfreiheit mehr lässt. Die Kirchenleitung individualisiert an vielen Stellen, wo es eigentlich um strukturelle Probleme geht.
Bewegliche Pfarrstellen bei Krise, Krankheit und Konflikt
Im Referat 3.1 "Planung, Einsatz, Verwaltung, Pfarrdienst" wurde eine neue Stelle zur speziellen Personalberatung geschaffen, die einen Schwerpunkt in den Aufgaben "Begleitung, Tröstung und Ermutigung" hat und für sogenannte KKK-Stellen (Krankheit, Krise, Konflikt) zuständig ist.. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei diesen so genannten KKK-Stellen die normale Beratung nicht erfolgreich ist. Die neue Stelle ist ein Versuch näher an die Personen ran zugehen. Sie ist darüber hinaus Teil einer strategischen Personalplanung, die auf "Starke" und "Schwache" eingeht. Besetzt wurde diese Stelle mit Pfarrerin A. Scheible.
Elternzeit
Die PfV erarbeitet zur Zeit eine Info-Papier zum Thema Elternzeit, dass auf besondere Schwierigkeiten aufmerksam machen soll. Für Ärger sorgt immer wieder die Tatsache, dass für die Dienstwohnung während der Elternzeit Miete gezahlt werden muss.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Krankenversicherung. Da die Beihilfeberechtigung während der Elternzeit nicht erlischt, bleibt das Versicherungsverhältnis bestehen. Der Versicherungsbetrag muss direkt an die Versicherung überwiesen werden. Bei der Krankheitshilfe entspricht die Höhe des Versicherungsbeitrages dem Betrag, der vor der Elternzeit gezahlt wurde.
Hinweis: Alles das findet sich auch auf der Homepage des Pfarrvereins. „Tun und Lassen mit Konzept“, die Broschüre der Pfarrervertretung, ist lohnend. Es gibt auch eine Broschüre zum Stellenwechsel.
Antje Klein,
Johannes Unz

